V -Urkunde
Die Vergabebestimmungen für die große V-Urkunde sind nach wie vor unverändert. Die gleiche Rassetaube muß innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren auf drei Ausstellungen, wobei zwei Großschauen sein müssen, die Höchstnote V– 97 Punkte erreichen. Großschau, wie z.B. Bundesschau, Landesschau, Nachweisliche, Eigenzucht, Bestätigung. Das Ansuchen ergeht an den Preisrichterobmann mit beiliegenden Kopien der drei V- Urkunden erforderlich. Der Züchter erhält vom Spartenobmann oder vom Landesverbandszuchtwart in würdiger Form die wunderschöne V- Urkunde überreicht. Es gibt seit der Einführung dieser Urkunde ganz wenige Züchter in Österreich, die es geschafft haben, diese Auszeichnung in Empfang zu nehmen.