Bundesschaubestimmungen |
| 1. Bundesschauen |
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Diese sind die größten Schauen unserer Organisation. Sie finden alle 2Jahre in Wels statt. In den Jahren dazwischen, wird die Bundesschau direkt von der Sparte durchgeführt. Während und 10 Tage vor einer Bundesschau besteht eine generelle Ausstellungssperre für alle RÖK-Vereine. |
| 2. Ausstellungsberechtigung |
Es sind alle als aktiv gemeldeten RÖK-Mitglieder ausstellungsberechtigt. Ausgenommen davon sind nur jene Personen, die mit einer Ausstellungssperre belegt sind. |
| 3. Anmeldung |
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Die Anmeldung der Tiere zur Schau erfolgt auf den dafür vorgesehenen Anmeldebogen. Diese sind Vereinsweise bei der Ausstellungsleitung der jeweiligen Bundesschau anzufordern und dem Vordruck entsprechend auszufüllen. Sie sind Vereinsweise mit den Vereinssammellisten an den zuständigen Abteilungsleiter zu senden. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt durch das Zurücksenden des Anmeldebogens. Es werden je Käfig eine rote Klebeetikette für die Käfigrückseite (diese ist vom Aussteller, laut Muster, auszufüllen) und eine weiße Klebeetikette mit Käfignummer und Züchterstufe mitgesandt. Es ist selbstverständlich, dass die Käfigrückwand neutral ist. Es dürfen keinerlei Kennzeichen wie Verein, Name usw. ersichtlich sein. |
| 4. Einlieferung |
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Die Einlieferung kann nur am dafür vorgesehenen Tag erfolgen. Die Anweisungen der Ausstellungsleitung sind zu beachten. Es dürfen nur gesunde Tiere aus seuchenfreien Beständen eingeliefert werden. Die Einteilung in Gruppen und Klassen wird unmittelbar nach Einlieferung durchgeführt. (Die Einteilung obliegt der Spartenleitung). Falls für einen Vogel Cites-Papiere (Liste 1) oder eine Haltegenhmigung erforderlich sind, müssen diese bei der Einlieferung vorgewiesen werden. |
| 5. Fußringe |
Es werden nur geschlossene RÖK-, ÖWV-, ÖKB-, AZ- und DKB-Ringe zugelassen.
Bei Ringen anderer Verbände, (wie oben angeführt) ist eine Kopie des Mitgliedsausweises beizubringen. |
| 6. Ringkontrolle |
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Nach der Bewertung werden die Fußringe vom Bundesringverteiler bezüglich ihrer Größe sowie aller sonstigen Angaben kontrolliert. Manipulationen jeglicher Art werden laut RÖK-Statuten geahndet! |
| 7. Käfige |
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Es kann außer bei Wachteln und Täubchen nur in Eigenkäfigen ausgestellt werden!!! Die Vögel sind in den genormten Käfigen laut Standard, der jeweiligen Rasse entsprechend einzuliefern. Änderungen werden bekanntgegeben. Auf saubere und einwandfreie Käfige ist zu achten. Hiezu gehört auch die Käfigrückwand, welche neutral sein muss.
In einem Käfig kann nur ein Vogel eingeliefert werden.
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| 8. Rassenunterteilungen |
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Es gelten folgende Rassenunterteilungen: AA Papageien, BB Agaporniden, CC Rosenköpfchen, DD Neophemas, EE Australische GS, FF Übrige GS, GG Schauwellensittiche, HH Farbkanarien I Lipochrom Einzel, II Farbkanarien I Lipochrom Stamm, JJ Farbkanarien II Melanin Einzel, KK Farbkanarien II Melanin Stamm, LL Gloster, MM Lizard und Deutsche Haube, NN Übrige Positurkanarien, OO Europäische Fauna, PP Carduelide Finken, QQ Mischlinge, RR Mövchen u. Reisamadinen, SS Zebrafinken, TT Gouldsamadinen, UU Sonstige Exoten, VV Wachtel, WW Täubchen und XX Gesangskanarien. Bei den Farbkanarien I und II werden auf Einzeltiere sowie auch auf Stämme Bundesmeister vergeben. NEU: Wie bei den anderen drei Sparten wird auch in der Sparte Vögel bei 18 Tieren von 3 Züchtern in den jeweiligen Rassenunterteilung (Siehe „Das grüne Jahrbuch 2003 auf Seite 207) auf die Bundesgruppen ein Bundesmeister vergeben. Somit können auch Züchter, die sich auf nur eine Rasse spezialisiert haben, zu Bundesmeisterehren kommen. |
| 9. Bewertung und Auswertung |
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Für alle Unterteilungen erfolgt die Bewertung einheitlich nach dem Platzierungssystem und zusätzlich werden Gesamtpunkte vergeben.
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| 10. Züchterstufeneinteilung |
Ein Championzüchter der mindestens 40 Punkte in der jeweiligen Sparte als Champion erreicht hat, erhält den Titel „Ehrenchampion auf Lebzeiten“. Ab Erreichung dieses Titels kann der Züchter in dieser Sparte nicht mehr in die F-Stufe absteigen. |
| 11. Punktevergabe für die Züchterstufeneinteilung |
Zusatzbestimmungen Weltmeisterschaften
(Erreichte Medaillen bewirken eine Gutschrift in der Züchterstufeneinteilung des RÖK)
Die Punkte zählen nur dann zum Aufstieg in die nächste Züchterstufe, wenn bei RÖK-Bundesschauen
Die erreichten Punkte bei Weltmeisterschaften, werden in der Züchterstufeneinteilung mit Schrägstrich angegeben. Achtung: Erreichte Punkte auf Weltmeisterschaften zählen ab dem Zuchtjahr 2002 nicht für den Züchterstufenerhalt ! |
| 12. Titelvergabe |
Ehrenchampion: Ein Championzüchter der mindestens 40 Punkte als Champion in der jeweiligen Sparte erreicht hat, erhält den Titel „Ehrenchampion“. Ab Erreichen dieses Titels kann der Züchter nicht mehr in die F - Stufe absteigen. Österreichischer Champion wird jenem Züchter zuerkannt, der mit mindestens 6 Eigenzuchttieren einer Rasseunterteilung (GS, WS, FPCEM und EX) die höchste Punkteanzahl erreicht. Es werden je Bundesschau zwei Österreich Champions vergeben, und zwar: Einer auf alle Krummschnäbel und einer auf Finkenschnäbelige . Grünes RÖK - Band : Dieses kann nur bei RÖK - Bundesschauen vergeben werden und zwar je eines für GS und Papageien, für WS, für FPCEM und für Exoten. Bundesmeister werden Aussteller, die mit mindestens 4 Eigenzuchttieren einer Rasseunterteilung (Gruppenunterteilung) die höchste Punkteanzahl erreichen. Bei Punktegleichheit wird jener Züchter Bundesmeister, der die beste Einzelbewertung vorweist. Sollte der jeweils beste Vogel der Konkurrenten, in der Wertigkeit gleich sein, wird bei jedem das jeweils nächstbeste Tier zur Entscheidung herangezogen, usw. 1 Bundesmeister wird vergeben, wenn in einer Rasse- oder Gruppenunterteilung, 3 Aussteller mindestens 18 Tiere ausstellen. 2 Bundesmeister werden vergeben, wenn mind. 50 Tiere einer Rasse- oder Gruppenunterteilung ausgestellt sind. 3 Bundesmeister werden vergeben, wenn mind. 100 Tiere einer Rasse- oder Gruppenunterteilung ausgestellt sind. 1 Vizebundesmeister wird nur dann vergeben, wenn in einer Rasse- oder Gruppenunterteilung mehr als 35, aber nicht mehr als 49 Vögel ausgestellt sind, oder das Punktelimit nicht erreicht wird. Bundesrassesieger (R) wird der beste Vogel einer Rasse- bzw. Gruppenunterteilung , wenn mindestens 18 Tiere ausgestellt sind, werden mind. 36 Tiere ausgestellt, wird ein 2. Rassesieger (bei WS und Zebrafinken das beste "Gegengeschlecht (G) ") vergeben. Bei FK - Stämmen gilt die gleiche Bestimmung, die Bezeichnung lautet hier aber nicht Bundesrassesieger sondern " Bester Stamm". Ausgenommen ist die Rasseunterteilung GG Wellensittiche, welche nach den internationalen Wellensittichclubs angepasst bleiben. Rassesieger und bestes Gegengeschlecht, sowie bester Altvogel und Gegengeschlecht sowie bester Jungvogel und Gegengeschlecht. Das sind 4 Rassesieger, wenn mindestens 76 Vögel ausgestellt sind. Preise: 4-fach Rosette, Rassesiegerpreis. Bundesgruppensieger (B) wird der beste Vogel oder Stamm einer Bundesgruppe laut RÖK - Bundesgruppeneinteilung, wenn mind . 12 Tiere von mind. 3 Ausstellern ausgestellt sind. Preis: 2-fach Rosette Schaugruppensieger (S) : Wenn in einer Farbklasse in mehreren Züchterstufen ausgestellt wird, muss in jeder Züchterstufe ein Klassensieger oder Klassenerster ermittelt werden. Aus diesen wird das beste Tier als Schaugruppensieger herausgestellt. Es müssen jedoch mind. 6 Tiere von mind. 2 Ausstellern vorhanden sein. Preis: 1-fach Rosette Klassensieger (K) : Wenn mind. 2 Aussteller der gleichen Züchterstufe, 4 Tiere derselben Schauklasse ausstellen, wird das beste Tier Klassensieger. Preis: 1-fach Rosette Bester Verein : Die 30 besten Tiere eines Vereins werden in die Wertung genommen. Wird jenem Verein zuerkannt, der mit diesen 30 Vögeln die meisten Punkte erreicht. Preis: Urkunde gerahmt Folgendes muss bei den Punkten b, d - h beachtet werden:
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| 13. Jugendbundesmeister |
werden vergeben, wenn mind. 3 Jugendliche 18 Vögel in einer Rasseunterteilung ausgestellt haben. Wenn ein Jugendlicher in der allgemeinen Klasse bereits einen Bundesmeistertitel errungen hat, wird der nächstbeste Jugendliche Jugendbundesmeister. |
| 14. Tierverkäufe |
Diese erfolgen nur über die Ausstellungsleitung. Verkauft können nur bewertete Tiere werden. Der Verkaufspreis ist bindend. Die Vermittlungsgebühr beträgt 10 % des angegebenen Verkaufspreises. 500 Meter im Umkreis des Ausstellungsgeländes ist der Verkauf von mitgebrachten Tieren verboten. Sonstige Regelungen sind den allgemeinen Ausstellungsbestimmungen des RÖK zu entnehmen |
| 15. Bundesschauwertungsplaketten |
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Jeder Aussteller der mindestens 1 Tier in der Wertung hat, erhält eine Wertungsplakette.
Bronze: 0 bis 349 Punkte
Silber: 350 bis 357 Punkte Gold: ab 358 Punkte Alle übrigen Ausstellungsbestimmungen sind der allgemeinen Ausstellungsordnung des RÖK zu entnehmen. Diese Ausstellungsbestimmungen sollen sinngemäß für alle Vogelschauen des RÖK Verwendung finden.Ergänzungen und Änderungen der Ausstellungsbestimmungen obliegen jederzeit der Bundesgeschäftsführung zum wohle der Züchterschaft. |
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