Bestimmungen für Neubeitritte von Mitgliedern

Um Irrtümer und Unklarheiten zu vermeiden, ersuchen wir, die folgenden Punkte genau zu beachten.
1.

Für jede Neuaufnahme ist die Anmeldung dreifach auszufertigen, vom Neubeitretenden zu unterschreiben, vom Verein mit dem Vereinsstempel zu versehen und alle drei Blätter an den Landesverband bzw. an die Karteistelle des Landesverbandes zu senden.
Mindestalter des Neubeitretenden 7 Jahre!

2.

Achten Sie auf genaue, saubere Ausfertigung, schreiben Sie die Meldung nach Möglichkeit mit der Schreibmaschine oder gut leserlich in Blockschrift.

3.

Melden Sie nach Möglichkeit auch unterstützende Mitglieder, auch der Landesverband und RÖK brauchen deren Unterstützung.

4.

Die Landesverbände senden alle drei Anmeldeformulare, damit für das Mitglied keine Nachteile entstehen, so rasch als möglich an das RÖK-Büro.

5.

Im RÖK-Büro wird der Ausweis und das Karteiblatt mit der Züchternummer und der EDV-Nummer versehen.
Blatt 1 (weiß) verbleibt im RÖK-Büro.
Blatt 2 (gelb) wird dem Landesverband zugesandt,
Blatt 3 (rosa) erhält der Verein mit den Mitgliederlisten im März zugesandt.

6.

Der Mitgliedsausweis, versehen mit der zugeteilten Züchter- und EDV-Nummer, wird vom RÖK-Büro direkt an den Beitretenden zugesandt.

7.

Um die Portokosten etwas geringer zu halten, erhält der Landesverband vierteljährlich die Landesverbandskarteiblätter zugesandt.

8.

Im März jeden Jahres werden Mitgliederlisten in 2facher Ausfertigung versendet, auf welchen auch die Neuanmeldungen von 1. Oktober bis 31. Dezember berücksichtigt sind. Es ist also der Stand vom 1. Jänner.

9.

Es sind die neuen Mitgliederanmeldeformulare, welche im RÖK-Büro zum Preis von ATS 250,--/EUR 18,17 (25 Anmeldungen) erhältlich sind, zu verwenden.

ACHTUNG BEI KÜNDIGUNG UND ABMELDUNG!
10.

Kündigung bzw. Austritt eines Mitgliedes ist nur bis 1. Oktober des laufenden Jahres möglich. Die Abmeldung ist dem Mitglied im Ausweis zu bestätigen.

11.

Der Verein hat dann bis 31. Oktober des laufenden Jahres die Korrekturliste, welche im Februar zugesandt wurde (siehe Punkt 9), an den Landesverband mit dem Karteiblatt einzusenden. Auf der Korrekturliste sind alle Abmeldungen vom Verein herauszustreichen.

12.

Änderung bei Anschrift oder Telefon sind gesondert auf einem neutralen Beiblatt unter Angabe der EDV-Nummer anzuführen.

13.

Der Landesverband hat bis zum 30. November diese Listen mit den Karteiblättern an das RÖK-Büro zu senden.

14.

Bei Terminüberschreitung hat das Mitglied an den Verein, der Verein an den Landesverband und der Landesverband an den RÖK, für das kommende Jahr den Beitrag zu zahlen. Die Mitgliederkartei dient zur ordentlichen Erfassung und Registrierung der Züchter, die wiederum für eine saubere Vereins-, Verbands- und Bundesführung notwendig ist. Helfen Sie mit, es ist zum Vorteil unser aller. Danke!

 

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